25.02.2021

Mehr Fördermittel zur Barrierereduzierung

Eines der beliebtesten Förderprogramme der KfW ist das Programm mit der Nummer 455-B. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss für Um- und Ausbaumaßnahmen, die der Barrierereduzierung dienen. Das kann zum Beispiel der Umbau des Bades sein mit einer bodengleichen Dusche oder der Einbau von Treppenliften sein. Dazu gehören aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie Gegensprech- oder Beleuchtungsanlagen. Viele Maßnahmen sind also solche, die nicht nur im Alter mehr Sicherheit bieten, sondern auch sofort mehr Komfort im Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner schaffen. Nicht zuletzt wegen dieser vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten sind die Mittel aus diesem Programm in schöner Regelmäßigkeit noch vor Jahresfrist erschöpft. Wohl auch deshalb hat sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) entschlossen, für 2021 die Fördergelder aufzustocken – und zwar um 30 Millionen auf jetzt insgesamt 130 Millionen Euro.
Gefördert werden alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen, unabhängig von ihrem Alter. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Einbau beziehungsweise die Nachrüstung durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt wird. Und der Antrag auf die Förderung muss immer vor Beginn des Umbaus gestellt werden. Alle Details zu den Fördervoraussetzungen für den KfW-Zuschuss sowie den Weg der Antragsstellung gibt es auf der KfW-Website.

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