12.04.2021

Verlängerung der Allgemeinverfügung

Der Landkreis Mainz-Bingen verlängert auf Grund der aktuellen Inzidenzwerte die Allgemeinverfügung

Daher bleibt uns nur, weiterhin den Abholservice Montag bis Samstag in der Zeit von 09:00 bIs 12:30 Uhr anzubieten. Aus gegebenem Anlass und weil es leider (glücklicherweise mit nur ganz wenigen Kunden) zu Diskussionen kommt: Auch wir würden lieber heute als morgen zum geordneten Regelbetrieb übergehen, ABER laut aktueller Allgemeinverfügung dürfen wir dies nicht. Auch nicht als UPS-AccessPoint, denn dieser Teil bildet nur ein minimales Geschäftsfeld unseres Betriebes ab und somit gilt für uns zwar theoretisch Absatz 3, Buchstabe c, Doppelbuchstabe e, jedoch mit der Ergänzung, dass das weitere Waren- und oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bilden darf. Da das aber auf uns zutrifft, ist nur ein Abholservice MIT VORHERIGER TERMINVEREINBARUNG zulässig. Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Wir sind