Auf ein Wort

Stundenverrechnungssätze

Fachgerechte Handwerkerleistung hat ihren Preis!

Hier ein typischer Fall:
Der Kunde gibt einen Reparaturauftrag und es kommt ein Monteur. Beiläufig fragt ihn der Kunde, wie viel sein Meister ihm denn pro Stunde zahle. Die Antwort: 21,23 €. Dann kommt später die Rechnung des Meisters mit einem Stundenverrechnungssatz von 68,89 € ohne Mehrwertsteuer!

„Schöne Gewinnspanne“! Denkt der Kunde verärgert.

Was er aber nicht bedenkt:
Der Meister hat seinem Monteur auch während der Urlaubstage, der Feiertage, der Krankheit usw. Lohn zu zahlen. Im Durchschnitt werden von den jährlich 1930
bezahlten Stunden den Kunden nur 1400 Stunden in Rechnung gestellt. Außerdem zahlt der Meister seinem Monteur 50 % zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen und des Weiteren auf alle diese Zahlungen den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Berufsgenossenschaftsabgabe usw.Darüber hinaus entstehen in einem Handwerksbetrieb aber noch weitere Kosten, wie beispielsweise Gehälter für technisches und kaufmännisches Personal, Büro- und Energiekosten, Steuern, Beiträge und Versicherungen, Abschreibungen und Reparaturen, Werbung usw..
Quelle: Fachverband SHK Hessen

Sehen Sie hier eine Beispielrechnung des ZVEH zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes.

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