10.08.2023

Aus für Leuchtstofflampen: Was ist zu tun?

2022 hat die EU-Kommission die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU neu geregelt und bereits im Frühjahr dieses Jahres wurden Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät vom Markt verbannt. Weil sie gesundheitsgefährdendes Quecksilber enthält, wird nun auch die Produktion der oft als Neonröhre bezeichneten T5- und T8-Leuchtstoffröhren ab dem 25. August verboten. Zum 1. September folgt der Produktionsstopp von Halogen-Pins G4, GY6.35, G9.
Zwar sind die Verwendung und auch der Verkauf oder Erwerb von Lagerware weiterhin gestattet. Aber die Ausphasung bringt neben umwelt- und gesundheitsschonenden Aspekten noch weitere Vorteile für die Verbraucher: Da der Lagerbestand begrenzt ist, sollten Nutzer sich keine Vorräte als Ersatz zulegen, sondern auf energieeffiziente Alternativen setzen. So bietet die Umstellung auf moderne LED-Beleuchtungsanlagen ein enormes Potenzial von bis zu 80 % Energieeinsparung. In Kombination mit smarter Technik und Sensorik lassen sich auf lange Sicht noch viel mehr Stromkosten sparen.

Als Elektrofachbetrieb der Innung kennen wir uns mit dem Austausch und der Entsorgung aus und beraten bei der Umstellung oder Umstrukturierung der Beleuchtungsanlage.

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